Zweck der Gesellschaft ist: der Erwerb, die Überbauung, die Verwaltung und der Verkauf von Grund-stücken, insb. von Stockwerkeigentumsanteilen; der Handel mit Waren aller Art; die Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indi-rekt damit in Zusammenhang stehen, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Liegenschaften kaufen und verkaufen und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, sowie Liegenschaften im In- und Ausland erwerben und veräussern. [Neu aufgrund geänderter Eintragungspraxis]