Planung von Wohn- und Geschäftshäusern; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige und verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.