Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Überbauung, der Verkauf und die Vermietung von Grundstücken. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich bei andern Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt mit diesem in Zusammenhang stehen.