Der Zweck der Gesellschaft ist Gründung, Verwaltung, Beteiligung an und Finanzierung von Tochtergesellschaften und Dritt-Unternehmungen des Handels, der Industrie, des Finanzsektors und der Landwirtschaft sowie Handel mit, Erwerb und Verkauf von Gütern und Rechten materieller und immaterieller Natur. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.