Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Hoch- und Tiefbauunternehmung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmen beteiligen, andere Unternehmungen gründen oder erwerben, Grundstücke erwerben, überbauen und veräussern, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.