Halten von Grundstücken, insbesondere des "Hof Oberkirch" in der Gemeinde Kaltbrunn; sie kann in diesem Zusammenhang Liegenschaften erwerben, belasten, zum Drittgebrauch überlassen und veräussern, ein Bildungsinstitut irgendwelcher Art betreiben sowie sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen und diese finanzieren.