Der Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung, der Erwerb und die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art des In- und Auslands sowie die Erbringung von Dienstleistungen für die Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich mit anderen Unternehmungen zusammenschliessen, ferner Grundstücke erwerbe, belasten oder veräussern, Darlehen gewähren und Kredite aufnehmen, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.[Anpassung aufgrund anderer Eintragungsvorschrift]