Erwerb und dauernde Verwaltung anderer Unternehmungen; kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Liegenschaften kaufen und verkaufen und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Liegenschaften im In- und Ausland erwerben und veräussern.