Verkauf, Vermittlung und Verwaltung von Eigentum an Liegenschaften in den anwendbaren Rechtsformen; Gesellschaft kann zur Erreichung dieses Zweckes Wohn- und Geschäftshäuser selbst erstellen, ankaufen oder umgestalten, Baukonsortien bilden oder Baugesellschaften gründen und alle Geschäfte tätigen, die mit der Finanzierung, dem Bau und der Verwaltung von Stockwerkeigentum im besonderen, mit Verwaltungsmandaten im allgemeinen sowie mit der Land- und Materialbeschaffung zusammenhängen; sie kann auch Dienstleistungen für Dritte erbringen, im In- und Ausland Liegenschaften erwerben, verwalten, überbauen und vergrössern und sich an gleichartigen oder ähnlichen schweizerischen und ausländischen Unternehmungen beteiligen.