Zweck der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten von Gesellschaften mit Sitz im In- und Ausland, deren Führung und Kontrolle, die Übernahme von Geschäftsführungsaufträgen sowie weiter die Tätigung und die Verwaltung von Vermögensanlagen aller Art. Die Gesellschaft kann auch alle weiteren Tätigkeiten ausüben und Rechtsgeschäfte abschliessen, welche die vorgenannten Zwecke mit sich bringen können. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.