Beschaffung von preisgünstigen Wohnungen sowie Bau und Erwerb von Liegenschaften und Grundstücken, unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht, insbesondere Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus im Sinne der bundesrechtlichen Bestimmungen betreffend Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 4.10.1974 (WEG) sowie entsprechender kantonaler oder kommunaler Erlasse; kann Grundstücke oder Immobiliengesellschaften erwerben oder veräussern sowie Häuser bauen, erwerben, verwalten oder vermieten, Verkauf von Grundstücken oder Teilen davon.