Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe im Sinne von Art. 828 OR den Erwerb sowie die Erstellung, Vermietung und Veräusserung von preisgünstigen Wohnungen zugunsten der bzw. an die Genossenschafter, unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht. Sie verfolgt im besonderen den Zweck, den preisgünstigen Wohnungsbau im Sinne des eidgenössischen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzt (WEG) sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse zu fördern.