Übernahme und Ausführung von Aufträgen als General- und Totalunternehmer in der Baubranche und in verwandten Gebieten; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen; Grundstücke im In- und Ausland erwerben, weiterveräussern, belasten und verwalten.