Zweck der Gesellschaft ist die Fabrikation von und der Handel mit Metall- und Kunststoffwaren. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, sich an ähnlichen Unternehmungen beteiligen oder solche erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte tätigen und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.