Führung des Schlachtbetriebes im Schlachthof Zürich, im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung von Bund und Kanton sowie des Mietvertrages mit der Stadt Zürich sowie Verarbeitung und Verwertung der Schlachtnebenprodukte; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, überbauen, verwalten, belasten und veräussern.