Betrieb von Vergnügungsanlagen aller Art auf Messen, Ausstellungen und an Unterhaltungsanlässen; Kauf und Verkauf von Vergnügungsanlagen aller Art, Teile davon oder Sachen, die mit dem Betrieb einer solchen Anlage irgendwie zusammenhängen; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.