Bezweckt, ihren Genossenschaftern einen guten Empfang der in- und ausländischen Fernseh- und Radio-Programme sowie weiterer Telekommunikations- und Multimediadienste zu vermitteln; errichtet und betreibt die notwendigen Kabelanlagen. Kann sich an Antennenanlagen anschliessen sowie entsprechenden Zweckverbänden beitreten.