Gegenstand und Zweck der Gesellschaft sind Erwerb, Überbauung, Verwaltung und Verwertung von Liegenschaften, Finanzierung von Unternehmungen und Verwaltung von Vermögenswerten sowie die Abwicklung aller damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen.