Bezweckt, ihren Mitgliedern einen einwandfreien Empfang in- und ausländischer Fernseh- und UKW-Programme sowie weiterer Telekommunikations- und Multimediadienste zu vermitteln; errichtet und betreibt die notwendigen Kabelanlagen. Kann sich an Antennenanlagen anschliessen sowie entsprechenden Zweckverbänden beitreten, ferner Liegenschaften oder beschränkte dingliche Rechte an solchen erwerben, belasten oder veräussern.