Betrieb einer betreuten Wohnsiedlung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Vereins. Die einzelnen Wohnungen der Siedlung sollen in Not geratenen oder bedürftigen Menschen gegen Entgeld zur Verfügung gestellt werden. Die Einzelheiten bestimmt ein Betriebskonzept, das vom Vorstand des Vereins zu erlassen ist.