Zweck der Stiftung ist die Ausrichtung von Beihilfen an Vereinsmitglieder, welche unverschuldet in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Die Beihilfe wird geleistet in Form einmaliger Beiträge à fonds perdu oder in Form unverzinslicher Darlehen. Die Leistungen der Stiftung dürfen weder abgetreten, noch verpfändet, noch gepfändet werden.