Übernahme und Ausführung von Hoch- und Tiefbauten sowie aller anderen mit dem Baugewerbe zusammenhängenden Arbeiten; kann Bauvorhaben aller Art für Dritte oder auf eigene Rechnung ausführen; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, überbauen, verwalten, belasten und veräussern.