Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Verwalten, das Vermieten, das Belasten und die Veräusserung von Immobilien. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Zweigniederlassungen errichten sowie alle Geschäfte tätigen, welche zur Förderung des Zwecks als geeignet erscheinen.