Der Zweck der Gesellschaft ist das Betreiben von Gastronomiebetrieben aller Art sowie der Handel mit Waren für den Gastronomiebedarf. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Verträge abschliessen und Darlehen gewähren sowie alle Massnahmen und Geschäfte tätigen die geeignet sind den Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt zu fördern oder zu erleichtern.