Erstellung, Betrieb, Unterhalt sowie Nutzung und Vermietung des Aargauer Turnzentrums im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Sportveranstaltungen wie Trainings, Wettkämpfe etc. sowie Zurverfügungstellung des Zentrums an Turn- und Sportverbände; kann weitere Sportanlagen erstellen und betreiben oder sich an deren Erstellung und Betrieb beteiligen sowie Grundstücke erwerben, mieten, vermieten, belasten oder veräussern.