Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Überbauung, die Verwaltung und die Veräusserung von Grundstücken und anderer Vermögenswerte. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen und alle kommerziellen, finanziellen und anderen Geschäfte tätigen, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.