Führung eines Büros für Innenarchitektur und Einrichtungen, Betrieb einer Polsterwerkstatt mit Vorhang- und Nähatelier sowie Handel mit Möbeln und Teppichen und alle in diesem Zusammenhang stehenden Arbeiten; kann Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmungen gründen oder erwerben, alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern sowie Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern.