Ausübung von Treuhand-, Wirtschaftsprüfungs-, Steuer- und Buchhaltungsmandaten, Uebernahme von Verwaltungen und alle übrigen Funktionen, die in den weitgefassten Geschäftsbereich einer Treuhand- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fallen; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.