Entgegennahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern, Ausleihungen, insbesondere: Konsumentenkredite, Hypothekardarlehen, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschliesslich Forfaitierung), Dienstleistungen zur Durchführung des Zahlungsverkehrs, Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln (Kreditkarten, Reise- und Bankschecks), Bürgschaften und Eingehen von Verpflichtungen, Handel für eigene Rechnung oder im Auftrage der Kundschaft, Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.), Geldwechselgeschäfte, Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente, Geldmaklergeschäfte im Interbankenmarkt; darf keine Effektenhandelsgeschäfte und keine Beratung im Effektenhandelsgeschäft vornehmen.