Betrieb eines Bildhauerateliers (Ausführung sämtlicher Bildhauerarbeiten); Herstellung, Restauration und Verkauf von Grabdenkmälern, Grabsteinen, Kupfer-, Bronce- und Steinskulpturen; kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.