Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung und den Erwerb sowie die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmungen irgendwelcher Art. Sie bezweckt ferner, diese Unternehmungen zentral zu leiten, für sie Geschäfte zu vermitteln oder in ihrem Namen und für ihre Rechnung abzuschliessen. Die Gesellschaft kann Dritten, einschliesslich direkten oder indirekten Gesellschaftern, an denen solche beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen oder anderen Finanzierungen oder durch die Stellung von Sicherheiten jeglicher Art, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern, insbesondere Patente und Lizenzen sowie Grundeigentum zu erwerben, zu verwalten und zu veräussern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.