Betrieb eines Informatik- und Elektronikunternehmens; kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnungen vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.