Erwerb, Verwaltung und Verkauf eines oder mehrerer Grundstücke in der Schweiz, die zusammen den Charakter eines Betriebsstätte-Grundstückes gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. a des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1983, letztmals geändert am 30.04.1997 (BewG), haben; kann Liegenschaften vermieten, verpachten, renovieren, verbessern, belasten und veräussern.