Betrieb einer Bauunternehmung sowie Produktion von, Handel mit und Vertrieb von Baustoffen und -produkten; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen, als General- oder Totalunternehmerin Bauten erstellen, Finanzanlagen tätigen, Darlehen gewähren sowie Beteiligungen an anderen Unternehmungen, Grundeigentum und Liegenschaften erwerben, belasten, veräussern und verwalten.