Beratung von Firmen sowie Handel im Bereich von gärtnerischen Produkten, insbesondere Schnittblumen, Topfpflanzen, Baumschulpflanzen sowie Hilfsartikel für Gärtner und Floristen in der Schweiz und im Ausland; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie Immaterialgüterrechte erwerben und Marken schützen lassen.