Betrieb einer Bauunternehmung, insbesondere auf dem Gebiet des Strassen-, Hoch- und Tiefbaus sowie auf verwandten und ergänzenden Gebieten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich in Interessengemeinschaften verbinden, Liegenschaften erwerben, verwalten und belasten sowie im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.