Zweck der Gesellschaft ist Einrichtung und Betrieb einer Fährverbindung über den Zürichsee zwischen den Ortschaften Horgen und Meilen nach Massgabe der jeweils geltenden, vom Bund erteilten Konzession. Sie kann sich an anderen Gesellschaften und Unternehmungen beteiligen, Immobilien und Wertschriften kaufen und verkaufen.