Handel mit Pflanzen, Floristenbedarfs- und Dekorationsartikeln aller Art; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie Lizenzen oder Patente erwerben, verwerten oder damit Handel betreiben.