Förderung der beruflichen Rehabilitation von Menschen, die durch psychische Störungen und soziale Einflüsse bei ihrer Wiedereingliederung behindert sind; je nach Art und Grad der Behinderung erfolgt die berufliche Rehabilitation durch berufliche Eingliederungsmassnahmen im Sinne der IV (Abklärung, Ausbildung/Umschulung, Arbeitstraining, Stellenvermittlung, Anstellung von nicht vermittelbaren Behinderten an geschützten Arbeitsplätzen oder Beratungs-, Vermittlungs- und Begleitangebote; Betrieb und die Führung beruflicher Rehabilitationsbetriebe; Förderung der Zusammenarbeit mit begleiteten Wohneinrichtungen der Region.