Betrieb eines Reisebüros. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern oder die mit ihm in Zusammenhang stehen. Sie kann insbesondere im Hinblick auf die Anlage ihrer eigenen finanziellen Mitteln sämtliche Finanz-, Handels- und Immobiliengeschäfte tätigen.