Arbeitswilligen, behinderten (soziale oder medizinische Gründe) oder arbeitslosen (auch sogenannten schwer oder nicht vermittelbaren) Mitmenschen ohne Ansehen der Person (Geschlecht, Alter, Religion, Herkunft, Ausbildung, Staatsangehörigkeit) Möglichkeiten verschiedener Art zu ihrer Wiedereingliederung in die bestehenden Gesellschaftsformen anzubieten und die dafür unerlässlichen persönlichen Anstrengungen zur Erreichung ihrer Selbständigkeit und Unabhängigkeit durch geeignete Unterstützung zu fördern.