Betrieb eines Ingenieursbüros für Bauwesen, Bauphysik und Akustik; kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen errichten, sich mit diesen zusammenschliessen oder sich daran beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, vermieten, veräussern und verwalten.