Führung eines Architekturbüros zur Übernahme und Ausführung von Architektur-, Planungs- und Gestaltungsaufträgen, Beratungen und Expertisen in Bau- und Immobilienfragen sowie zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereiche der Immobilienverwaltung; kann zur Ausführung von Architekturarbeiten auch als General- und Totalunternehmer auftreten; kann alle Geschäfte betreiben oder sich an solchen beteiligen, die mit dem Zweck des Unternehmens in Zusammenhang stehen oder denselben zu fördern geeignet sind sowie Liegenschaften erwerben und veräussern.