Betrieb eines Tief-, Strassen- und Ingenieurbauunternehmens sowie von Kies-, Schotter- und Mischwerken einschliesslich aller mit den vorerwähnten Betriebszweigen in Zusammenhang stehenden Massnahmen; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an gleichartigen oder verwandten Unternehmen beteiligen, solche erwerben oder errichten sowie Liegenschaften im Ausland kaufen, vermieten und verkaufen.