Handel mit Getränken aller Art, vorwiegend Mineralwasser, Weine, Biere, Obstsäfte, Fruchtsäfte und Spirituosen sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Lebensmitteln und Geschenkartikeln; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern.