Zweck der Gesellschaft ist die Beratung, Projektierung und Führung von Unternehmungen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, Unternehmungen ähnlicher Art erwerben oder sich daran beteiligen, Grundstücke erwerben, verwalten, belasten und veräussern und überhaupt alles tun, was den Gesellschaftszweck fördert.