Betrieb eines Architekturbüros, Durchführung aller Nebenarbeiten des Baugewerbes wie Uebernahme von Bauleitungen und Bautreuhandfunktionen, Planung und Ausführung von Projekten in den Bereichen Architektur und Sanierung, Verwaltung von Mobilien und Immobilien; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.