Zweck der Gesellschaft ist die Vermögensverwaltung gemäss Art. 19 Abs. 1 FINIG und Beratungen im Finanzbereich. Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen Vermögensverwalter im Sinne von Art. 17 FINIG. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern, ferner Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.