Erbringen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch in der Schweiz registrierte Anwältinnen und Anwälte, die über ein schweizerisches Anwaltspatent oder über ein gleichwertiges ausländisches Fähigkeitszeugnis gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte verfügen, sowie damit verbundene Tätigkeiten soweit sie dem Hauptzweck dienen, einschliesslich die Vertretung von Klienten in Verfahren vor Gerichten und Schiedsgerichten und Verwaltungsbehörden; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.