Handel mit Artikeln der Eisenwarenbranche sowie Betrieb eines Pneuhauses mit Autozubehörteilen; kann Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen, ist berechtigt, Grundeigentum zu erwerben, belasten, veräussern und verwalten, kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern, insbesondere auch Immaterialgüterrechte erwerben und Marken schützen lassen.